Alter KFZ Schein (bis 30. September 2005) Unter Ziffer 20 – 23 finden Sie die zulässigen Reifengrößen. Ergänzende Eintragungen zu alternativen Bereifungsmöglichkeiten (wie z.B. Breitreifen oder Winterreifen) und Dimensionsangaben für Leichtmetallräder finden Sie unter Ziffer 33 (Bemerkungen).
Neuer Zulassungsschein Teil I (seit 1.Oktober 2005) KFZ Erstzulassung ab 01.10.2005 In den häufigsten Fällen steht Ihre tatsächliche Bereifung nicht in Ihrem Zulassungsschein Teil I, da nur noch die Standardgröße im Schein unter Ziffer 15.1-15.3 vermerkt ist. Weitere mögliche Reifendimensionenn Ihres Fahrzeugs finden Sie in der EG- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des Herstellers unter Ziffer 50.
KFZ Erstzulassung vor 01.10.2005 / Ummeldung nach 01.10.2005 In den häufigsten Fällen steht Ihre tatsächliche Bereifung nicht in Ihrem Zulassungsschein Teil I. Schauen Sie unter Ziffer 15.1, 15.2, 15.3 und Ziffer 22 nach der eingetragenen Bereifung (Standardgröße). Weitere Reifenkombinationen für Ihr Auto entnehmen Sie aus Ihrem "alten" Fahrzeugschein/Brief, sofern dieser noch vorhanden ist. Ansonsten wenden Sie bitte an Ihren Reifenfachhandel, TÜV oder an den Fahrzeughersteller.
* Oder Sie können auch die Reifenmaße von Ihren jetzigen Reifen ablesen.*

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